Aktuelles vom 20.07.2009
Von der Verkaufsberatung zur Honorarberatung
Jüngst in England und auch in zunehmendem Maße in Deutschland wird in den Bereichen Wertpapier-Anlage, Versicherungen und Kreditvermittlungen über die Beratungsqualität diskutiert.
In diesem Zusammenhang haben die Abgeordneten des Bundestages vor der Sommerpause noch ein Gesetz verabschiedet, das den Bankberatern umfassende neue Pflichten auferlegt. Wie auch im Bereich der Versicherungen, müssen auch die Bankmitarbeiter zukünftig von den Gesprächen mit den Kunden Protokolle über den detaillierten Inhalt anfertigen und auch die Ziele darin genau formulieren. Mit diesem neuen Gesetz, als Teil der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ soll das Vertrauensverhältnis in die Bankenwelt wiederhergestellt werden.
Für die Kreditinstitute bedeutet dies in der Regel einen Paradigmenwechsel in ihrem Umgang mit den Kunden. Parallel mit der Frage der Protokollierung und der Formulierung der Ziele kommt sowohl in England als auch in Deutschland die Honorarberatung immer stärker zur Geltung. Einige Banken und Finanzdienstleister haben sich bereits offiziell von versteckten Gebühren und Provisionen distanziert.
Wir begrüßen diese Entwicklung, denn die VAN EMMERICH & Co. GmbH steht für eine konsequente Honorarberatung bereits seit 1998 und ermöglicht dadurch eine nur an den Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtete Beratung im Immobilien- und Finanzbereich.
Diese nicht produktgesteuerte Vorgehensweise hat das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandanten immer unterstützt.
Mit diesen positiven Erfahrungen wollen wir auch in Zukunft gerne tätig sein.