Aktuelles vom 22.02.2010
Ist eine Kündigung von langfristigen Immobiliendarlehen kostenfrei möglich?
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit insbesondere bei bestehenden Immobilienfinanzierungen bzw. Umschuldungen taucht häufig die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen kann ich zur Verbesserung meiner Zinssituation ein langfristig festgeschriebenes Darlehen kündigen.
Grundsätzlich sind zunächst Darlehen mit verschiedenen Laufzeiten in der Immobilienfinanzierung im Konditionsbereich bis 10 Jahre fest unkündbar.
Es besteht aber die Möglichkeit in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren vor Ablauf der Zinsfestschreibung mit der finanzierenden Bank ein Forwarddarlehen abzuschließen. Diese vorzeitige Festlegung auf einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum berücksichtigt dann aber in der neuen vereinbarten Kondition den durch die vorzeitige Auflösung entstehenden Refinanzierungsschaden.
Nur im Falle von Festschreibungszeiten von mehr als 10 Jahren besteht für jeden Darlehensnehmer sowohl im wohnwirtschaftlichen als auch im gewerblichen Kreditgeschäft die Möglichkeit das Darlehen nach § 489 BGB vor dem Ablauf der Zinsfestschreibungszeit kostenfrei zu kündigen.
Zu bedenken ist aber, dass mindestens eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Das heißt, zwischen Kündigungsdatum und geplantem Ende der Zinsfestschreibung ist die vorgenannte Frist einzuhalten. (Mindestlaufzeit damit 10 Jahre und sechs Monate)
In der Praxis bedeutet dies, dass wenn der Darlehensnehmer feststellt, dass sein derzeitiger Zinssatz seiner Zinsfestschreibung z.B. von 12 Jahren erheblich über dem derzeitigen Marktniveau liegt, rechtzeitig eine Umschuldung vorbereitet.
Es ist daher interessant für jeden Immobilieneigentümer mal seine derzeitigen Darlehensbedingungen durchzusehen.
Um sicher die Neugestaltung Ihrer Finanzierung vornehmen zu können, stehen wir gerne beratend und begleitend zur Verfügung.
Ansprechpartner: Volker van Emmerich, Tel.: 02102/992922