Aktuelles vom 31.07.2016

Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert erheblich die Baufinanzierung

Neben der jetzt im §34i der Gewerbeordnung geregelten Vermittlung von privaten Immobilienfinanzierungen und der Honorarberatung ergeben sich auch in der Bearbeitung der Darlehen bei den Beratern und den Banken verschiedene Änderungen, die wir hier nur kurz aufzählen.

  1. Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung für Vermittlung und Honorarberatung muss bis zum 20. März 2017 erfolgt sein.
  2. Die Vermittler und die Banken müssen wie bereits beim Wertpapiergeschäft die Beratung genau dokumentieren.
  3. Honorarberater sind angehalten mehrere Gegenangebote in die Beratung mit einzubeziehen und zu dokumentieren.
  4. Kreditentscheidender wird sowohl bei den selbstgenutzten Einheiten als auch bei den vermieteten Objekten die Kontrolle der Nachvollziehbarkeit der langfristigen Kapitaldienstfähigkeit sein.
Wir werden gerne weiterhin unsere Honorarberatungen jetzt auch nach dem § 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung durchführen. Die Erlaubnis wird in Kürze vorliegen. Für die Erörterung weiterer Einzelheiten gerade in allen privaten- und gewerblichen Finanzierungen stehen wir natürlich wie bisher gerne zur Verfügung und erwarten Ihre Kontaktaufnahme.